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Kanzlei mit Kompetenz

in Rosenheim - Telefon: 0 80 31 / 30 42 90

Vergütung

Wir rechnen unsere anwaltlichen Leistungen grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Diese Abrechnung orientiert sich nach dem sog. Gegenstandswert, wobei in dem RVG die jeweiligen Gebührentatbestände enthalten sind.

Gerade bei der (Dauer-) Beratung von Unternehmen oder bei der Gestaltung von Verträgen hat sich gezeigt, dass die Mandanten oftmals eine transparentere und besser kalkulierbare Abrechnung bevorzugen. In ausgewählten Bereichen bieten wir deshalb die Abrechnung mit einem sog. Zeit- oder Pauschalhonorar an. Wir rechnen in diesem Fall das Mandat nach Zeitaufwand oder mit einem Pauschalbetrag ab.

Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung können Mandate auch über Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe abgerechnet werden, wenn die besonderen Voraussetzungen erfüllt werden. In diesem Fall kommt die Staatskasse für die Verfahrenskosten auf. Die Prozesskostenhilfe kann auch bei arbeitsgerichtlichen oder familiengerichtlichen Verfahren beantragt werden.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie hierzu Fragen haben.