Ihr gutes Recht, auch in schlechten Tagen. Wir vertreten Sie bei streitigen Auseinandersetzungen in der Ehe, bei Trennung und Scheidung. Hierzu gehören Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten, Eltern und Kindern, aber auch nichteheliche Lebenspartnerschaften.
Wir setzen Ihre familienrechtlichen Ansprüche durch, beispielsweise Unterhaltsansprüche, Ihren Anspruch auf Zugewinnausgleich (Immobilien und sonstiges Vermögen), den Anspruch auf Versorgungsausgleich (Sicherung der Rentenansprüche und Rentenanwartschaften), Teilung von Hausrat etc.
In familienrechtlichen Auseinandersetzungen regeln wir umfassend das Sorgerecht der Kinder, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das Besuchsrecht. Wir vertreten Sie bei Gefährdung des Kindeswohls, aber auch im Bereich von Gewaltschutz.
Wir vertreten Sie vor den Familiengerichten. Wir beraten aber auch im Hintergrund, etwa bei der Gestaltung von Eheverträgen oder im Vorfeld von Trennungen und Scheidungen.